Teil II : Regattadurchführung |
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Anforderungen an Wettfahrtoffizielle
Der Wettfahrtleiter soll seine Qualifikation durch die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachweisen. (Voraussetzung es werden an mindestens 2 Terminen pro Jahr solche Lehrgänge angeboten)
Regattasystem
Es dürfen alle Regattasysteme (siehe Teil IV), die in dieser AFM beschrieben sind, bei Ranglisten- und Freundschaftsregatten eingesetzt werden, mit Ausnahme der Deutschen Meisterschaft und der Ranglistenregatten die als Schwerpunktregatten durchgeführt werden, bei diesen Regatten darf nur das Heat-Management-System in der jeweils aktuellen Version eingesetzt werden.
Kurse
Start- und Ziellinie müssen nicht die gleiche Linie sein. Oft lässt sich gerade durch Verlegung der Ziellinie eine Kreuz stark verlängern. Lässt sich die Startlinie nicht genau so zur Windrichtung legen, dass keine Seite bevorteilt ist, dann kann man sich damit helfen, dass die bevorteilte Startbahnmarke so gelegt wird, dass von dieser Startbahnmarke aus der Weg zur ersten Bahnmarke länger ist. Die Skipper müssen sich dann also entscheiden, ob sie lieber einen längeren Weg in Kauf nehmen wollen oder den kürzeren Weg wählen mit entsprechend ungünstigerer Windrichtung. Es ist ggf. auch möglich, eine Startlinie so aus-zulegen, dass sie von den Teilnehmern nicht unmittelbar einsehbar ist. Die Frühstartkon¬trolle erfolgt dann durch Observer außerhalb der Fernsteuerungsposition (auch denkbar in einem Boot) und durch entsprechenden Zuruf an die Segler, falls ein Frühstart erfolgt. Zur besseren Verlegung der Startlinie, je nach Windrichtung, empfiehlt es sich, eine Stange an Land vorzusehen, die in ihrer Position leicht verändert werden kann. Diese Stange ersetzt dann die landwärtige Startbahnmarke.
Für den reibungslosen Startablauf und zur Vermeidung von „Reindrängeleien“ kann es sich bei großen Gruppen empfehlen, im Abstand von etwa 5m zur Steuerbord- Startlinienbegrenzung eine Hilfsboje einzusetzen, die zwingend auf der Vorstartseite passiert werden muss, wobei außerdem die gedachte Linie zwischen Hilfsboje und Startlinienbegrenzung nicht überfahren werden darf. Boote, die diese Linie überfahren, müssen die Hilfsboje erneut runden.

Flachstellen im Kurs müssen kenntlich gemacht sein.
Aufgaben des Wettfahrtleiters
Allgemein
Der Wettfahrtleiter ist für die sachgemäße Abwicklung aller technischen und organisatori-schen Angelegenheiten an der Startstelle einer Regatta verantwortlich. Der Wettfahrtleiter entscheidet,
Die Wettfahrtleitung überwacht die Einhaltung der Klassenvorschriften und die richtige An-wendung des Wettfahrtsystems. Sie kontrolliert das Vorhandensein von Messbriefen vor Start der Regatta. Sie kann einen Vermesser einsetzen. Beanstandungen sind auf dem Protestwege zu klären.
Während der Wettfahrt
Nach der Regatta
Innerhalb von 14 Tagen nach der Regatta ist das Endresultat an den Ranglistenführer der betreffenden Klasse zu schicken.
Aufgaben der Wettfahrthelfer
Ein wesentliches Hilfsmittel zur Durchführung von Regatten sind die Startkarten und die zugehörige Starttafel. Der Wettfahrthelfer trägt hier die Platzierungen und Punkte ein oder führt diese Aufgabe unter Einsatz eines entsprechenden Computerprogramms durch. Die Aufgabe kann delegiert werden.
Startkarte:
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Quarze |
Lauf |
1 |
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7 |
8 |
Ergebnis |
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Gruppe |
Summe |
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Segel-Nr. |
Name |
Platz |
Streicher |
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Punkte |
Punkte |
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Summe |
Platz |
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Auf den Startkarten werden der Name und die Segelnummer des Teilnehmers, die einzelnen Laufergebnisse, die Quarzeinteilung, die Gruppenaufteilung und schließlich auch das Endresultat festgehalten. Die Karten sind für nahezu jedes Regattasystem verwendbar. Wichtig ist die Zwischenaddition der Ergebnisse damit zum Ende der Wettfahrt die Ergebnisfindung beschleunigt wird.
Die Tafel, an der die einzelnen Startkarten auszuhängen sind, sollte so gestaltet sein, dass die Karten einer Gruppe jeweils untereinander aufgehängt werden können. Zusätzlich sollte noch Platz für ca. 4 Karten sein, so dass das Umsortieren beim Auf- und Absteigen vereinfacht wird.
Besonders bewährt hat sich auch die Ausrüstung dieser Startkartentafel mit einem Regen-schutz. Im Übrigen sollte gewährleistet sein, dass sich jeder Teilnehmer zu jeder Zeit über die aktuellen Punktestände informieren kann. Das Endergebnis muss bis zum Ende der Protestfrist aushängen! Die Auswertung einer Regatta ist keine "Geheimsache"! Bei Be-nutzung eines Computerprogramms muss nach jedem Lauf ein Ausdruck des Lauf-Ergeb-nisses veröffentlicht werden.
Der Wettfahrthelfer kann in Abstimmung mit dem Wettfahrtleiter die Teilnehmer zur Wett-fahrt aufrufen. Vor Beendigung der aktuellen Wettfahrt ruft der Wettfahrthelfer die Teilneh-mer der nächsten Gruppe auf. Diese halten sich in Bereitschaft, um Ihre Boote nach Been-den der aktuellen Wettfahrt möglichst schnell in Wasser zu setzen.
Aufgaben und Einteilung der Observer (Beobachter)
Für jeden Lauf sollten mindestens zwei Observer eingesetzt werden. Den Zieleinlauf beo-bachtet und notiert der Wettfahrtleiter bzw. ein Observer, welcher für den Zieleinlauf einge-teilt wurde. Jeder Vorfall muss notiert werden und jeder Kontrollbogen ist vom Observer zusammen mit der Laufbezeichnung zu unterschreiben.
Für die Observer gelten die gleichen Beschränkungen hinsichtlich Bewegungsfreiheit (Kont-rollraum) und Sichtfeld, wie für die segelnden Teilnehmer.
Die Observer sind nur Beobachter, das heißt, sie sollen die Vorkommnisse auf dem Wasser beobachten. Sie sind keine Schiedsrichter und keine Jury. Sie sollen und dürfen nicht Recht sprechen. Sie sollen nicht die rechtliche Situation beurteilen, sondern die Segler nur auf einen Kontakt zwischen zwei oder mehreren Booten oder einem Boot und einer Boje auf-merksam machen und dieses für alle Teilnehmer bekannt geben.
Es ist nicht Aufgabe der Observer, einen Segler zum Kringeln aufzufordern. Ausschließlich zur Identifizierung der Boote sind Ferngläser erlaubt. Der Observer soll sich davon überzeugen, dass die betroffenen Segler einen Kontaktruf auch tatsächlich gehört haben und ggf. den Wettfahrtleiter zwecks Mikrofondurchsage informieren.
Die betroffenen Segler müssen die Annahme einer Ersatzstrafe ankündigen bzw. einen Protest aussprechen.