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- Allgemeines
- Für das RC-Segeln ist der Ausschuss RC-Segeln zuständig, vertreten durch den Obmann des Ausschusses. Der Obmann vertritt das RC-Segeln im Arbeitskreis VII (Spezielle Segeldisziplinen).
- Der Arbeitskreis VII erlässt Durchführungsbestimmungen für den Bereich RC-Segeln. Die Veröffentlichung von Durchführungsbestimmungen erfolgt mindestens auf der Website des DSV im Bereich RC-Segeln.
- Für das RC-Segeln gelten die Wettfahrtregeln der ISAF mit dem speziellen Anhang dieser Wettfahrtregeln für das RC-Segeln (RC-Yacht Sailing / RC = Radio Controlled) in der jeweils gültigen Fassung.
- Bezüglich im Bereich des RC-Segelns genutzten Regattasystemen gelten die Systeme der ISAF-RSD (Radio Sailing Devision). Diese können durch DSV-eigene Systeme ergänzt werden.
- Geltungsbereich, Teilnahmeberechtigung an RC-Segelregatten
- Die vorliegende ORCS gilt für alle RC-Segelregatten, die im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Segler-Verbandes mit ferngesteuerten Yachten durchgeführt werden.
- Die von Vereinen des Deutschen Segler-Verbandes ausgeschriebenen nationalen Regatten stehen allen Mitgliedern von Vereinen offen, die ihrerseits Mitglied des DSV sind. An international ausgeschriebenen Regatten können zusätzlich auch solche Mitglieder ausländischer Vereine teilnehmen, die ihrerseits unmittelbar oder über ihren Landesverband Mitglied der ISAF sind. Andere RC-Segler können vom Obmann für RC-Segeln des DSV zugelassen werden.
- Begriffsbestimmungen
In der vorliegenden Ordnung werden die nachstehend aufgeführten Begriffe wie folgt verwendet:- „Regatta“ ist eine Serie von Wettfahrten, die aus mehreren Durchgängen besteht.
- „Wettfahrtsystem“, ist ein von der ISAF-RSD oder dem Ausschuss für RC-Segeln zugelassenes System für die Durchführung von Regatten mit ferngesteuerten Yachten.
- „Durchgang“ ist das einmalige Segeln aller Wettfahrtteilnehmer und zwar unabhängig vom Wettfahrtsystem.
- „Lauf“ ist einmaliges Segeln einer Gruppe innerhalb eines Wettfahrtsystems.
- „Steuermann“ ist derjenige, der eine RC-Segelyacht führt.
- „Ranglistenwettfahrt“ ist eine Wettfahrt, deren Ergebnis zur Bildung einer Rangliste beiträgt.
- Regattaorganisation
- Details der Regattaorganisation für das RC-Ssegeln regelt die durch den Ausschuss für RC-Segeln erlassene Durchführungsbestimmung mit dem Titel „Ausschuss für RC-Segeln Mustersegelanweisung und Regattadurchführung(AFM)“ in der jeweils gültigen Fassung. Grundsätzliche Vorgaben für die AFM sind :
- Ausschreibung
- Die Ausschreibung für eine RC-Segelregatta darf nicht später als 4 Wochen vor dem Regattatermin erfolgen.
- Eine Ausschreibung kann erfolgen durch unmittelbares Anschreiben der rc-seglerinteressierten Vereine und obligatorisch durch Veröffentlichung auf der Website des RC-Segelns im DSV.
- International ausgeschriebene Wettfahrten müssen vom Vorsitzenden des Ausschuss für RC-Segeln des DSV genehmigt werden.
- RC-Klassen
Im Bereich des DSV werden RC-Segelwettfahrten in den folgenden Klassen gesegelt:- Marblehead Klasse (M)
- 10-Rater-Klasse (10 R)
- International One Meter (IOM)
- Mini 40 (40) , Mehrrumpfyachten
- Basic (B), nationale Einsteigerklasse
Weitere nationale Klassen können durch den DSV zugelassen werden, wenn entsprechende Klassenbestimmungen vorliegen.
- Meldung
- Jeder Regattateilnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine RC-Segelyacht in dem Zustand gemeldet wird und an der RC-Segelregatta teilnimmt, in dem sie vermessen worden ist.
- Den Umfang der für eine Meldung notwendigen Angaben regelt die AFM.
- Die Höhe der Meldegelder wird vom Regatta durchführenden Verein festgelegt. Er ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung die Regatta abzusetzen.
- Bei nationalen Regatten müssen mindestens sechs Yachten gemeldet sein, wobei die Meldenden aus zwei verschiedenen Vereinen stammen müssen.
- Ein Teilnehmer darf für eine Wettfahrt einer Klasse höchstens eine Yacht melden.
- Die Meldegelder gemeldeter, aber nicht gestarteter Yachten verfallen.
- Segelanweisungen
Für Ranglistenregatten wird eine verbindliche Standardsegelanweisung durch die AFM vorgegeben.
- Veranstaltung von Wettfahrten
Der veranstaltende Verein bestimmt den Wettfahrtausschuss. Der Wettfahrtausschuss besteht aus- dem Wettfahrtleiter, Officer of the day (=ODD),
- gegebenenfalls einem oder mehreren weiteren Mitgliedern des Wettfahrtausschusses, die den Wettfahrtleiter unterstützen, bzw. vertreten,
- drei Schiedsrichtern, die aus dem Teilnehmerkreis kommen können und die das Schiedsgericht für diese Regatta bilden. Drei Ersatzleuten für das Schiedsgericht, falls Mitglieder des Schiedsgerichtes in einen Vorfall involviert sind.
- Berufungen
Berufungen werden durch den Berufungsausschuss des DSV entschieden. Es wird eine Berufungsgebühr erhoben. - Rangliste des DSV
- Für den Bereich des RC-Segelns wird eine Rangliste bei mindestens 20 registrierten Yachten einer Klasse geführt.
- In der Rangliste erscheinen nur RC-Segler, die in einem dem DSV angeschlossenen Verein organisiert sind.
- Internationale Meisterschaften
- Der Ausschuss für RC-Segeln des DSV benennt die Teilnehmer zu Internationalen Meisterschaften nach der Rangliste.
- Der Obmann des Ausschusses für RC-Segeln kann Ausnahmen zu 1. für die Meldung zu Internationalen Meisterschaften zulassen.
- Deutsche Meisterschaften
- Der AK VII kann in den im § 4 dieser Ordnung aufgeführten Klassen Deutsche Meisterschaften aussegeln lassen, wenn mindestens 20 Yachten national registriert sind.
- Die Deutschen Meisterschaften werden von einem DSV-Verbandsverein durchgeführt.
- Verbandsvereine, die zur Durchführung einer Meisterschaft bereit sind, beantragen nach Abstimmung mit dem Ausschuss für RC-Segeln die Übertragung dieser Veranstaltung beim DSV bis zum 31. Dezember des Jahres, das der Meisterschaft vorausgeht.
- Ausnahmebestimmungen
Der Arbeitskreis VII des DSV kann in begründeten Fällen Ausnahmen zu den vorliegenden Vorschriften zulassen.