Satzung
DKVRCS
Deutsche Klassenvereinigung RC-Segeln
German Radio Sailing Class Association
contains
German One Metre Class Association NCA
German Marblehead Class Association NCA
German Ten Rater Class Association NCA
German Mini 40 Class Association NCA
German RC Laser Class Association NCA
German 65 Class Association NCA
Januar 2018
Satzung der Klassenvereinigung RC-Segeln
§1 Name, Sitz und Zweck
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Die Deutsche Klassenvereinigung RC-Segeln (kurz: DKVRCS) ist ein Zusammenschluss von Personen zur Förderung des Segelns mit ferngesteuerten Yachten der nationalen (durch den DSV anerkannten) und internationalen (durch die IRSA bzw. Worlds Sailing anerkannten) RC-Segel Klassen.
Zum Zeitpunkt der Gründung der DKVRCS sind dies die folgenden Klassen:
- IOM International One Metre
- Marblehead
- 10 Rater
- Mini 40
Weitere nationale oder internationale Klassen können ergänzt werden.
- Zweck der DKVRCS mit Sitz in Jüchen ist die Förderung des Segelsports mit ferngesteuerten Yachten, die Unterstützung von Vereinen bei der Durchführung von Regatten, die Durchführung von Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen für die Mitglieder und die Wahrnehmung der Interessen der Segler gegenüber dem DSV, vertreten durch den Ausschuss für RC-Segeln und gegenüber World Sailing, vertreten durch die IRSA sowie den internationalen Klassenvereinigungen. Die Ausübung dieser Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des Amateurgedankens.
- Die DKVRCS beantragt die Eintragung ins Vereinsregister.
- Die DKVRCS wird außerordentliches Mitglied im Deutschen Segler-Verband.
§2 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Beitritt
Mitglied des Vereins kann jede (natürliche) Person werden, die Mitglied eines dem DSV angeschlossenen Vereins ist. Die Aufnahme in die Klassenvereinigung ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller begründen.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder Ausschluss und bei Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten.
- Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn es schuldhaft das Ansehen oder die Interessen der KV in schwerwiegender Weise schädigt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
- Fristgerechte Kündigung eines Mitglieds zum Ende des Kalenderjahres
§5 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§6 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, den Klassenreferenten und dem Schatzmeister.
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Der Vorsitzende wird durch den Obmann des Ausschusses für RC Segeln aus dem Kreis der Ausschussmitglieder benannt.
Der stellvertretende Vorsitzende, die Referenten für die einzelnen Klassen und der Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf 3 Jahre gewählt.
- Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB, und zwar jeder einzeln. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertretungsberechtigt ist.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb seiner Amtszeit aus, so wird sein Amt für die restliche Amtszeit kommissarisch durch ein anderes vom Vorstand gewähltes Vorstandsmitglied verwaltet.
- Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung der laufenden Geschäfte des Vereins
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Bildung von Ausschüssen nach eigenem Ermessen
- Einberufung der Mitgliederversammlung
Zu Änderungen der Satzung, die gesetzlich erforderlich sind oder werden, ebenso für Änderungen, die sich aus Änderungen des Grundgesetzes des DSV ergeben, ist der Vorstand ermächtigt.
- Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
- Die Tätigkeit der Organe des Vereins ist ehrenamtlich und unentgeltlich.
§7 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands
Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.
§8 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr nach Einberufung durch den Vorstand und fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Eine Mitgliederbefragung/Mitgliederversammlung ist auch Online möglich. Dies gilt insbesondere für Angelegenheiten in Zusammenhang mit Veränderungen oder Fragen zu den Klassenbestimmungen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung von Stimmen ist möglich, bedarf jedoch der Schriftform. Es dürfen maximal 3 Stimmen auf eine Person, die Mitglied der KV sein muss, übertragen werden. Stimmrechtsübertragungen sind vor Beginn der Mitgliederversammlung Beim Vorstand einzureichen.
Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung mit Angabe der Tagesordnung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein vom Mitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Einladungsform ist auch gewahrt, wenn die Einladung per E-Mail erfolgt und gilt in diesem Falle als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein vom Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse gerichtet ist. Einladungen und Protokoll werden nur auf Antrag schriftlich zugestellt, wenn keine E-Mail-Adresse bekannt ist.
Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen der Mitgliedsbeiträge oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben.
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das die gefassten Beschlüsse wiedergibt und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Online Befragungen der Mitglieder sind ebenfalls im Ergebnis zu protokollieren und den Mitgliedern bekannt zu geben.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstandes
- Entlastung des Vorstandes;
- Beitragsfestsetzung;
- Festsetzung des Haushaltsplanes für das der Mitgliederversammlung folgende Geschäftsjahr;
- Satzungsänderungen;
- Auflösung des Vereins.
§9 Klassenvorschriften
Die Klassenvorschriften sind durch die IRSA bzw. den DSV, falls keine IRSA Klassenvorschrift existiert, vorgegeben. Änderungsvorschläge der KV zu den Klassenbestimmungen werden direkt an die IRSA / DSV eingereicht.
Änderungen von Klassenvorschriften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Deutschen Segler-Verbandes bzw. der internationalen Klassenvereinigung. Die Erteilung der Messbriefe erfolgt durch den Deutschen Segler-Verband.
§10 Verhältnis zum DSV
Die Klassenvereinigung nimmt das Grundgesetz und die Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes zur Kenntnis und verpflichtet sich, das Verbandsrecht des DSV zu befolgen.
§11 Veranstaltungen und Wettfahrten
Die KV RC Segeln kann durch Verbandsvereine des DSV Ausschreibungen für Wettfahrten der einzelnen Klassen veranlassen. Für die Wettfahrten gelten die Regeln des Deutschen Segler Verbandes, insbesondere die Regelungen des Ausschuss für RC-Segeln.
§ 12 Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird für den Zeitraum von 3 Jahren erhoben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und in der Geschäftsordnung der Klassenvereinigung RC Segeln niedergeschrieben.
§ 13 Satzungsänderung
Die Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, die Änderung des Vereinszwecks nur mit einer Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen, beschlossen werden.
§ 14 Auflösung
- Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung der zuständigen Finanzbehörde ausgeführt werden.