In den gültigen Regeln 2009-2012 gibt es keinen Passus, aus welchem eine absolute Protestpflicht bei Kontakt herauszulesen ist. Wenn sich aber von den beiden Beteiligten keiner entlastet und/oder von keiner Seite ein Protest ausgesprochen wird, kann es sein, dass einer oder gar beide Beteiligte über eine Juryverhandlung bestraft werden können, denn sowohl andere Teilnehmer des Laufes als auch der Wettfahrtleiter oder ein Jurymitglied können in diesem Fall Protest einlegen. Es ist deshalb immer ratsam im Kontaktfall Protest auszurufen oder einen Entlastungskringel zu drehen.
Wenn einer der Observer Kontakt vermeldet, dann ist Protestpflicht nach AFM Seite 10 unter"Aufgaben und Einteilung der Observer" lautet der Schlußsatz: "Die betroffenen Segler M Ü S S E N die Annahme einer Ersatzstrafe ankündigen bzw. einen Protest aussprechen".
gez. Gerhard Schmitt Referent für Segelregeln